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Unsere Hygiene-Informationen pro Stadt [2G & was das bedeutet]

Hier findet ihr eine Auflistung aller Hygienevorschriften, die im Moment in der jeweiligen Tourstadt gelten. Diese können sich jederzeit ändern und wir aktualisieren diese Seite regelmäßig. Ca. eine Woche vor der jeweiligen Show (bzw. eurem gebuchten Showtermin) können wir dann verbindlich festlegen, welche Hygienevorschriften zu dem Zeitpunkt gelten. Wir werden Infomails versenden und euch auf Social Media informieren. Wir bitten euch, regelmäßig hier zu schauen. Ihr könnt euch außerdem jederzeit an unsere Hotline wenden oder eine E-Mail senden an info@holidayonice.com. Vielen Dank.

Falls der QR-Code unten nicht funktionieren sollte, könnt ihr gerne direkt hier einchecken: https://www.eventim.de/staticsite/checkin/

Stand 09.12.2021

 

Für alle Städte gilt:
  • Zwischen den jeweiligen Haushalten gilt kein Abstand. Nichtsdestotrotz bitten wir euch natürlich achtsam mit allen Personen in eurem Umfeld umzugehen.
  • Um die Warte- und Einlasszeiten vor Ort so angenehm wie möglich für alle zu gestalten, empfehlen wir euch vorab den Eventim-CheckIn zu nutzen, wenn eine Besucherdatenerfassung notwendig ist. Eine genauere Erklärung & Anleitung dazu folgt in Kürze. Da wir in bestimmten Städten lt. Landesverordnung eure Besucherdaten erfassen müssen, um euch im Falle einer Erkrankung kontaktieren zu können, ist der Eventim-CheckIn eine gute Möglichkeit bereits vorab eure wichtigsten Daten zu speichern.
  • Zudem bitten wir euch um eine frühzeitige Anreise damit jeder rechtzeitig die Show genießen kann.
  • Vergesst bitte nicht eure wichtigsten Dokumente: Einen Lichtbildausweis, einen digitalen Impfnachweis, oder ärztliche Atteste wenn notwendig. 

 

Die Quellen sind stets die aktuellen Landesverordnungen der jeweiligen Bundesländer, in denen die Shows stattfinden.

Kiel 16.12. – 19.12.2021

Tragt bitte stets eine FFP2 Maske – in der gesamten Halle, und auch an eurem Platz.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Leipzig 23.12. – 27.12.2021

Die aktuelle Corona-Lage hat die Regierung des Landes Sachsen dazu veranlasst, neue Verordnungen zu verabschieden und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Dies betrifft leider auch die Shows von HOLIDAY ON ICE in Leipzig. Wir bedauern sehr, euch mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der neuen Verordnung die geplanten Shows in Leipzig vom 23.12. bis 27.12.21 nicht wie geplant stattfinden lassen können. Wir informieren euch bald, was mit den bereits gekauften Tickets passiert.

Münster 29.12. – 01.01.2022

Die aktuelle Corona-Lage hat die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, neue Verordnungen zu verabschieden und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Dies betrifft leider auch die Shows von HOLIDAY ON ICE in Münster. Wir bedauern sehr, euch mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der neuen Verordnung die geplanten Shows in Münster vom 29.12. bis 01.01.22 nicht wie geplant stattfinden lassen können. Wir informieren euch bald, was mit den bereits gekauften Tickets passiert.

München 03.01. – 06.01.2022

Für Geimpfte und Genesene gilt folgender Zusatz: Tagesaktueller negativer Test (ein offizieller Antigen Schnelltest bzw. sog. Bürgertest)

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Frankfurt 08.01. – 15.01.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Saarbrücken 19.01. – 20.01.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Köln 22.01. – 23.01.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Jugendliche & Schüler zw. 16-18 Jahren benötigen eine aktuelle Testbescheinigung.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Stuttgart 26.01. – 30.01.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Mannheim 03.02. – 06.02.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Hamburg 10.02. – 13.02.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Zwickau 16.02. – 21.02.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Bremen 23.02. – 27.02.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Berlin 02.03. – 13.03.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Dortmund 17.03. – 20.03.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Jugendliche & Schüler zw. 16-18 Jahren benötigen eine aktuelle Testbescheinigung.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Freiburg 24.03. – 27.03.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Göttingen 31.03. – 03.04.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Magdeburg 06.04. – 10.04.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Erfurt 14.04. – 18.04.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Hannover 22.04. – 24.04.2022

Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.

Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.

Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.

Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.

Hinweis: Wenn wir aufgrund der Landesvorschriften auf 2G umstellen sollten und keine Tests zulassen können, wendet euch gern ab zwei Wochen vor Veranstaltung / Show an unser Kundencenter, wenn ihr nicht teilnehmen könnt. Und bitte denkt immer daran, zu jeder Show eure Nachweisdokumente dabei zu haben. Es gelten keine Selbsttests, sondern nur offizielle Testergebnisse aus den Testzentren oder von einem Arzt.