Tragt bitte stets eine FFP2 Maske – in der gesamten Halle, und auch an eurem Platz.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Leipzig 23.12. – 27.12.2021
Die aktuelle Corona-Lage hat die Regierung des Landes Sachsen dazu veranlasst, neue Verordnungen zu verabschieden und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Dies betrifft leider auch die Shows von HOLIDAY ON ICE in Leipzig. Wir bedauern sehr, euch mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der neuen Verordnung die geplanten Shows in Leipzig vom 23.12. bis 27.12.21 nicht wie geplant stattfinden lassen können. Wir informieren euch bald, was mit den bereits gekauften Tickets passiert.
Münster 29.12. – 01.01.2022
Die aktuelle Corona-Lage hat die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, neue Verordnungen zu verabschieden und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Dies betrifft leider auch die Shows von HOLIDAY ON ICE in Münster. Wir bedauern sehr, euch mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der neuen Verordnung die geplanten Shows in Münster vom 29.12. bis 01.01.22 nicht wie geplant stattfinden lassen können. Wir informieren euch bald, was mit den bereits gekauften Tickets passiert.
München 03.01. – 06.01.2022
Für Geimpfte und Genesene gilt folgender Zusatz: Tagesaktueller negativer Test (ein offizieller Antigen Schnelltest bzw. sog. Bürgertest)
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Frankfurt 08.01. – 15.01.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Saarbrücken 19.01. – 20.01.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Jugendliche & Schüler zw. 16-18 Jahren benötigen eine aktuelle Testbescheinigung.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Stuttgart 26.01. – 30.01.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Mannheim 03.02. – 06.02.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Hamburg 10.02. – 13.02.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Zwickau 16.02. – 21.02.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Bremen 23.02. – 27.02.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Berlin 02.03. – 13.03.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Dortmund 17.03. – 20.03.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Jugendliche & Schüler zw. 16-18 Jahren benötigen eine aktuelle Testbescheinigung.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Freiburg 24.03. – 27.03.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Göttingen 31.03. – 03.04.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Magdeburg 06.04. – 10.04.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Erfurt 14.04. – 18.04.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Hannover 22.04. – 24.04.2022
Bitte tragt stets eine FFP2 Maske – dies ist eine Empfehlung.
Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren benötigen nur einen Altersnachweis und bleiben von den Regelungen unberührt.
Kinder & Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes mindestens 2x pro Woche getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen, da hier die Schul- und Kita-Coronaverordnung greift.
Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test & ein ärztliches Attest.
Hinweis: Wenn wir aufgrund der Landesvorschriften auf 2G umstellen sollten und keine Tests zulassen können, wendet euch gern ab zwei Wochen vor Veranstaltung / Show an unser Kundencenter, wenn ihr nicht teilnehmen könnt. Und bitte denkt immer daran, zu jeder Show eure Nachweisdokumente dabei zu haben. Es gelten keine Selbsttests, sondern nur offizielle Testergebnisse aus den Testzentren oder von einem Arzt.