1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tickets (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Holiday on Ice Productions Germany GmbH (nachstehend als „Holiday on Ice“ bezeichnet) und dem Kunden, der ein Ticket für eine Show von Holiday on Ice erwirbt (nachstehend als „Kunde“ bezeichnet). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, die über einen offiziellen (Vor-)Verkaufspartner geschlossen werden, den Holiday on Ice für die Show beauftragt hat (nachstehend als „(Vor-)Verkaufspartner“ bezeichnet).
1.2. In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Veranstaltungsort den eigentlichen Ort, an welchem die Show stattfindet, sowie alle den Veranstaltungskomplex umfassenden Anlagen, Bereiche, Gelände etc.
1.3. Der Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4. Holiday on Ice ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die aktualisierten Bedingungen werden auf der Website von Holiday on Ice veröffentlicht.

2. Abschluss des Vertrages/Tickets
2.1. Der Vertrag zwischen Holiday on Ice und dem Kunden über den Besuch der Show kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Ticket für die Show bei Holiday on Ice oder einem (Vor-)Verkaufspartner erwirbt.
2.2. Ein Ticket kann aus einem von bzw. im Auftrag von Holiday on Ice zugestellten Dokument oder einem Barcode bestehen. Bei dem Barcode handelt es sich um einen einzigartigen Code. Das Ticket wird einmal zugestellt und gewährt einer Person den Einlass zur Show. Das Ticket ist und bleibt Eigentum von Holiday on Ice. Das Ticket berechtigt den Inhaber zum Besuch der Show. Der Einlass wird allein dem Ticketinhaber gewährt, der in der Lage ist, sein Ticket zuerst scannen zu lassen, da Holiday on Ice davon ausgehen darf, dass es sich bei dem Inhaber des betreffenden Tickets auch um den Berechtigten dieses Tickets (z. B. den Kunden) handelt. Holiday on Ice ist nicht verpflichtet, eine weitere Prüfung gültiger Tickets vorzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass er Inhaber des von Holiday on Ice bzw. deren (Vor-)Verkaufspartner ausgestellten Tickets ist und bleibt.
2.3. Ab dem Zeitpunkt, zu welchem dem Kunden das Ticket zugestellt wurde, trägt der Kunde das Risiko des Verlustes, Diebstahls bzw. der Beschädigung oder missbräuchlichen Verwendung des Tickets. Ausschließlich der Erwerb bei einem (Vor-)Verkaufspartner garantiert die Gültigkeit des Tickets. Die diesbezügliche Beweislast liegt beim Kunden.
2.4. Tickets, die mit einem Barcode versehen sind, werden dem Kunden per E-Mail zugestellt. Sofern der Kunde sich für eine Zustellung des Tickets per E-Mail entscheidet, hat er dafür zu sorgen, dass ihm das Ticket in sicherer Weise per E-Mail zugestellt werden kann. Holiday on Ice kann weder die Vertraulichkeit des zugestellten Tickets noch dessen Empfang garantieren.
2.5. Holiday on Ice behält sich das Recht vor, die Anzahl der von einem einzelnen Kunden bestellten Einlasstickets zu begrenzen und der Kunde ist verpflichtet, eine solche Höchstanzahl zu beachten.
2.6. Tickets können nicht zurückgegeben werden. Es gilt § 312g Abs. 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

3. Die Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde muss vor dem Beginn sowie während der Show und für die Dauer seines Aufenthaltes auf dem Veranstaltungsgelände im Besitz eines gültigen und intakten Tickets sein. Auf Verlangen des Veranstalters vor Ort ist der Kunde verpflichtet, sein Ticket dem Personal und anderen befugten Personen vorzuzeigen.
3.2. Sofern der Kunde den Veranstaltungsort nach dessen Betreten verlässt, verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.3. Auf entsprechende Aufforderung hat der Kunde bei einer etwaigen Leibesvisitation anlässlich seines Besuches der Show zu kooperieren. Darüber hinaus ist der Kunde sowohl während des Besuches der Show als auch beim Kauf des Tickets gegebenenfalls verpflichtet, sich auf erstes Anfordern auszuweisen, um Holiday on Ice die Erfüllung rechtlicher Anforderungen, wie beispielsweise – jedoch nicht beschränkt hierauf – des Verbots, Alkohol an Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters auszuschenken, zu ermöglichen.
3.4. Der Kunde hat jeglichen Anweisungen (einschließlich der Hausordnung) bzw. Anweisungen seitens Holiday on Ice, der Veranstalter, des Personals (Security), der Feuerwehr und anderer befugter Personen Folge zu leisten. Sofern am Veranstaltungsort ein Rauchverbot gilt, so gilt ein solches Verbot für alle Rauchmittel (einschließlich elektrischer Rauchmittel).
3.5. Holiday on Ice empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren für Besucher der Show, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden. Für Besucher unter 16 Jahren wird die Begleitung durch einen Erwachsenen empfohlen. Holiday on Ice behält sich das Recht vor, unter vorheriger Ankündigung ein Mindestalter für bestimmte Veranstaltungen festzulegen.
3.6 Holiday on Ice behält sich vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit der Besucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben. Über etwaige behördliche Anordnungen in der betreffenden Region hat der Kunde sich rechtzeitig vor der Veranstaltung selbst zu informieren. Die von Seiten Holiday Ice und/oder Behörden vorgegebenen Zugangsbeschränkungen sind von den Kunden zwingend zu beachten und einzuhalten.

4. Weiterverkaufsverbot
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticketausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und/oder kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch Holiday on Ice ist verboten. Zu den verbotenen kommerziellen Verwendungen gehören insbesondere, aber nicht abschließend, auch
4.1.1 Das Anbieten des Tickets bei Internetauktionshäuern zum Verkauf,
4.12 die private Veräußerung des Tickets zu einem höheren Preis als dem, der auf den Tickets angegeben ist, zuzüglich beim ursprünglichen Kauf nachweislich angefallener Gebühren/Kosten (z.B. Porto und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25% des aufgedruckten Preises,
4.1.3 die Verwendung des Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
4.2. Der Kunde, der sein Ticket nicht für gewerbliche Zwecke an Dritte weitergibt, ist verpflichtet, dem betreffenden Empfänger die ihm als Kunden obliegenden Pflichten gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen und garantiert die Erfüllung dieser Pflichten durch die betreffende Person. Holiday on Ice kann den Verkauf personalisierter Tickets für eine Show beschließen. In diesem Fall ist das Ticket – entgegen dem Vorgenannten – nicht übertragbar und der Einlass zur Show wird ausschließlich dem Kunden gewährt. Holiday on Ice ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), die Identität des Ticketinhabers zu verifizieren, um festzustellen, ob die Angaben dem Namen des Kunden entsprechen und bei fehlender Übereinstimmung dem Ticketinhaber den Einlass zur Show zu verweigern.
4.3. Sofern der Kunde seine in den vorstehenden Absätzen dieses Paragrafen genannten Pflichten nicht erfüllt bzw. nicht garantieren kann, schuldet der Kunde Holiday on Ice – ohne Präjudiz für das Holiday on Ice zustehende Recht, Erfüllung bzw. Entschädigung für alle direkt oder indirekt entstandenen bzw. noch entstehenden Schäden zu verlangen – eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,- für jeden Verstoß.

5. Rechte von Holiday on Ice
5.1. Im Fall eines Verstoßes seitens des Kunden gegen (eine oder mehrere) Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Holiday on Ice berechtigt, das Ticket zu entwerten bzw. dem Kunden den (weiteren) Besuch der Show zu verweigern, ohne dass dem Kunden ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des von ihm direkt oder über einen (Vor-)Verkaufspartner an Holiday on Ice für das Ticket gezahlten Betrages (einschließlich der Servicegebühren) zusteht. Den Inhabern eines solchen entwerteten Tickets wird der Einlass zur Show ohne Recht auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung verweigert.
5.2. Holiday on Ice behält sich das Recht vor, dem Kunden den (weiteren) Besuch der Show zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsortes zu verweisen, sofern Holiday on Ice dies zur Wahrung der Ruhe und Ordnung während der Show begründet für erforderlich hält.
5.3. Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es sich bei einem Ticket um eine Fälschung handelt, ist Holiday on Ice berechtigt, dem Inhaber des betreffenden Tickets den Einlass zur Show ohne Anspruch auf Erstattung etwaiger ihm entstehender Verluste zu verweigern.
5.4. Holiday on Ice ist berechtigt, Bilder und Tonaufnahmen zu fertigen bzw. fertigen zu lassen und solche Bilder und Tonaufnahmen für eigene Zwecke bzw. zum Nutzen seiner Partner oder Sponsoren zu verwenden. In den Aufnahmen erscheinende Personen haben keinen Entschädigungsanspruch.
5.5. Holiday on Ice ist es gestattet, zusätzliche (Sicherheits-)Maßnahmen für jede Show zu treffen. Holiday on Ice wird derartige zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen und dem Kunden mitteilen, beispielsweise per E-Mail oder über eine Mitteilung auf seiner Website oder der Website des Veranstaltungsortes.

6. Höhere Gewalt
6.1. Im Fall eines Ereignisses höherer Gewalt, einschließlich – jedoch nicht beschränkt hierauf – der Erkrankung bzw. Absage der Künstler, Streiks, Brände, schlechtes Wetter, Epidemien etc. ist Holiday on Ice berechtigt, die Show auf einen anderen Termin zu verlegen oder abzusagen.
6.2. Sofern die Show von Holiday on Ice vor ihrem Beginn aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis abgesagt wird, ist Holiday on Ice (lediglich) verpflichtet, dem Kunden den auf dem Ticket angegebenen Betrag bzw. – sofern ein solcher nicht angegeben ist – den vom Kunden über den (Vor-)Verkaufspartner gezahlten Betrag (ohne Servicegebühren) zu erstatten, sofern und soweit sich nicht aus einer gesetzlichen Bestimmung für Holiday on Ice eine Handlungsalternative für einen solchen Fall ergibt, von der Holiday on Ice dann Gebrauch machen kann. Sofern eine Show nach ihrem Beginn aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis abgebrochen werden muss, ist Holiday on Ice lediglich verpflichtet, den auf dem Ticket angegebenen Betrag bzw. – sofern ein solcher nicht angegeben ist – den vom Kunden über den offiziellen (Vor-)Verkaufspartner gezahlten Betrag (ohne Servicegebühren) anteilig zu erstatten. Erstattungen erfolgen in diesem Fall nur, wenn der Kunde innerhalb von zwölf Wochen nach dem Datum der Absage sein gültiges und unbeschädigtes Ticket für die abgebrochene Show bei einem (Vor-)Verkaufspartner vorlegt. In einem solchen Fall entscheidet der (Vor-)Verkaufspartner über die Erstattung von Servicegebühren. Weder werden weitere Schäden (einschließlich Reise- und Unterbringungskosten) erstattet, noch kann der Kunde den Besuch einer anderen Show (Umtausch) verlangen.
6.3. Sofern die Show aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis auf einen anderen Termin verlegt wird, behält das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin der Show seine Gültigkeit. Sofern der Kunde die Show an dem neuen Termin nicht besuchen kann oder will, ist er berechtigt, sein Ticket bei einem (Vor-)Verkaufspartner gegen Erstattung des auf dem Ticket angegebenen Betrages bzw. – sofern ein solcher Betrag nicht angegeben ist – des von ihm über den (Vor-)Verkaufspartner gezahlten Betrages (im Allgemeinen ohne Servicegebühren) abzugeben, sofern und soweit sich nicht aus einer gesetzlichen Bestimmung für Holiday on Ice eine Handlungsalternative für einen solchen Fall ergibt, von der Holiday on Ice dann Gebrauch machen kann. Eine solche Erstattung erfolgt gegebenenfalls, das heißt nur, wenn Holiday on Ice nicht von einer ihr gesetzlich eingeräumten Handlungsalternative Gebrauch gemacht hat, nur, sofern der Kunde dem (Vor-)Verkaufspartner zeitnah ein gültiges und unbeschädigtes Ticket vorlegt. Sofern die Show auf einen späteren Termin verlegt wurde, steht dem Kunden der vorgenannte Erstattungsanspruch nicht zu, sofern er nicht das maßgebliche Ticket innerhalb von vier Wochen nach dem Ausweichtermin, an dem die Show stattfindet, vorgelegt hat. Sofern die Show auf einen früheren Termin als den auf dem Ticket angegebenen Termin verlegt wurde, verfällt der Erstattungsanspruch des Kunden, sofern er nicht sein Ticket einem (Vor-)Verkaufspartner innerhalb von vier Wochen nach dem auf dem Ticket angegebenen (ursprünglichen) Termin vorlegt. In einem solchen Fall entscheidet der (Vor-)Verkaufspartner über eine mögliche Erstattung von Servicegebühren. Weder werden weitere Schäden (einschließlich Reise- und Unterbringungskosten) erstattet, noch kann der Kunde den Besuch einer anderen Show (Umtausch) verlangen.

7. Haftung von Holiday on Ice
7.1. Holiday on Ice haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
7.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Holiday on Ice beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
7.3. Außer in den in den Ziffern 7.1 und 7.2 genannten Fällen haftet Holiday on Ice nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.4. Holiday on Ice haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus dem Verlust bzw. der Beschädigung des Tickets entstehen.
7.5 Soweit die Haftung von Holiday on Ice nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen ist, gitl dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- oder Verrichtugnsgehilfen.
7.6. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und eventuell daraus resultierende Schäden haftet nicht Holiday on Ice, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

8. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung
8.1 Holiday on Ice behält sich das Eigentum an den Tickets bis zur vollständigen Zalhung des Rechnungsbetrages vor.
8.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Holiday on Ice zuvor schriftlicbh unstreitg gestellt oder anerkannt wurden. Entsprehendes gilt für Zurückbehaltngsrechte des Kunden, die dieser zudem nur gektend machen kann, wenn und soweit der Anspruch, der mit dem Zurückbehutngsrecht geltend gemachrte Gegensnspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Geltendes Recht & Gerichtsstand
9.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige Verträge zwischen dem Kunden und Holiday on Ice sowie alle Erweiterungen bzw. Abänderungen derselben und deren Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
9.2 Etwaige Streitigkeiten, die sich aus bzw. im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag zwischen dem Kunden und Holiday on Ice ergeben – einschließlich einstweiliger Maßnahmen – sind – soweit dies gesetzlich zulässig ist. ausschließlich durch das zuständige Gericht von Hamburg, Deutschland zu entscheiden. Das Holiday on Ice zustehende Recht, einen Streit an ein Gericht zu verweisen, das bei Fehlen dieser Bestimmung zuständig wäre, bleibt von dem Vorgenannten unberührt.

HOI Productions Germany GmbH Stand: Juni 2021